Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Haftung eines Hotels für Verletzungen der Hotelgäste in einer Sauna

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Oberlandesgericht Naumburg
Az: 6 U 191/06
Urteil vom 25.04.2007

 Tenor
1. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12.10.2006 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer –Einzelrichter- des Landgerichts Magdeburg (11 O 1617/06) abgeändert.
2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.366,34 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.08.2006 zu zahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
5. Der Beklagte hat 73 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 27 % der Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe
Die am 08.03.1966 geborene Klägerin, eine Zahnärztin, verlangt Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund eines Brandunfalls, der sich am 30.12.2005 in der Sauna des Hotels des Beklagten ereignete, und infolge dessen sie Verbrennungen 1. und 2. Grades erlitt.
Die Klägerin und ihr Ehemann, die Gäste des Hotels waren, fanden in der Sauna einen fast leeren Holzeimer vor. Dieser diente – wie die Klägerin nach eigener Darstellung erkannte – der Zubereitung von Aufgüssen. Die Klägerin entnahm im Saunavorraum einem offenen Holzregal eine von zwei mit Aufgusskonzentrat gefüllten Plastikflaschen (siehe Foto Blatt 50) und goss deren Inhalt unverdünnt auf den erhitzten Saunaofen. Die durch die Verpuffung der ätherischen Öle hervorgerufene Stichflamme verursachte die Brandverletzungen (wegen der Einzelheiten siehe Seiten 4 ff der Klageschrift, die ärztlichen Berichte, die Fotos Blatt 15 und das Urteil vom 12.10.2006).
Auf der einen Flasche befand sich der Warnhinweis
„LEICHTENTZÜNDLICH
Leicht entzündlich. Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Enthält D-Limonen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Sicherheitshinweise:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Behälter dicht geschlossen halten. Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen. Berührung mit der Haut vermeiden. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. 500 ml e“.
Auf der anderen[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv