Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Affiliate – Geltung der Preisangabenverordnung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Landgericht Hamburg
Az: 315 O 356/10
Urteil vom 10.02.2011

Tenor
1. Die einstweilige Verfügung vom 19.10.2010 wird aufrecht erhalten.
2. Die Antragsgegnerin trägt auch die weiteren Kosten des Verfahrens.

Tatbestand
Die Antragstellerin verlangt von der Antragsgegnerin die Unterlassung bestimmter produktbezogener Aussagen bzw. Preisangaben.
Die Parteien sind Wettbewerber im Handel mit Yogazubehör. Die Antragstellerin betreibt unter www.y.com einen Onlineshop. Die Antragsgegnerin vertreibt Yogazubehör über ihren Onlineshop unter www.y.de. Darüber hinaus betreibt die Antragsgegnerin einen Händlershop auf der Handelsplattform A.de im Rahmen des dortigen sogenannten „A Marketplace“.
Der Betreiber A.de unterhält ferner im Rahmen eines Partnerprogramms Vertragsbeziehungen zu weiteren Produkt- und Preissuchmaschinenbetreibern als Werbepartner (sog. Affiliate-Partner). Diese kopieren die Händlerangebote bei A.de auf ihre eigenen Internetseiten und verlinken diese wiederum mit dem jeweiligen Händlershop bei A.de. Auf diese Weise werden die Angebote der A-Händler auch über www.a.de hinaus weiterverbreitet und erreichen so einen größeren potentiellen Abnehmerkreis. Der Affiliate-Partner erhält wiederum finanzielle Vorteile, wenn der Kunde über sie zu A.de gelangt.
Die Antragsgegnerin bot in ihrem Onlineshop eine „Yogamatte Rainbow Grün/Gelb 6mm“ mit den Aussagen „SGS-geprüft-internationaler Standard“ und „Farbstoffe lebensmittelecht“ an.
Außerdem wurde über die Produktsuchmaschine www.i.net das Angebot der Antragsgegnerin betreffend eine „Schurwollmatte KHF Natur XL umsäumt 1000gr/m 200 x 100 x 2 cm“ unter Verlinkung auf den A Händlershop der Antragsgegnerin wiedergegeben. Der Preis für die Yogamatte wurde dabei mit EUR 50,60 angegeben, ohne dass darin die Versandkosten enthalten waren oder diese sonst im räumlichen Zusammenhang mit dem Preis beziffert wurden. Versandkosten in Höhe von EUR 3,00 wurden erst beim Anklicken des Buttons „Preisvergleich“ angegeben. Klickte man den weiteren Button „Zum Shop“ an, der direkt zu dem A Händlershop der Antragsgegnerin führte, so wurden dort Versandkosten von EUR 4,90 verlangt.
Schließlich wurde über die Preissuchmaschine www.p.com der Artikel „Yogatasche yogabox Nylon Sonnengelb 60 für Mattenbreite bis 61 x Ø15cm ge[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv