Landgericht Köln
Az: 7 O 362/11
Urteil vom 25.04.2014
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche infolge einer Auseinandersetzung, die nach Vortrag der Klägerin zu einer extremen psychischen Schädigung bei ihr geführt hat.
Am 23.04.2010 saß die Klägerin abends gemeinsam mit ihrer Schwester, der Zeugin C, und ihrem damaligen Lebensgefährten Herrn L im Garten der Familie C in der L-Gasse in Köln. Die Klägerin konnte dabei den Eingang der Wohnung ihrer Nachbarin, der Zeugin D, sehen. Gegen 22:00 Uhr erschienen die Beklagte und ihr damaliger Ehemann, der Zeuge T, und klingelten längere Zeit an der Tür der Zeugin D. Die Beklagte beabsichtigte, den Hund „Trulla“ (früher „Luna“) von der Zeugin D., den sie der Zeugin D im Jahre 2008 gegeben hatte, wobei streitig ist, ob dies im Wege einer Schenkung passierte, oder ob die Zeugin D den Hund lediglich hatte verwahren sollen. Nachdem die Zeugin D die Tür geöffnet hatte, kam es zu einer Auseinandersetzung, deren genauer Hergang zwischen den Parteien streitig ist. Unstreitig versuchte die Beklagte im Rahmen dieser Auseinandersetzung jedoch, den Hund mitzunehmen und die Klägerin, ihre Schwester und ihr damaliger Lebensgefährte versuchten, dies zu verhindern. Die Beklagte und ihr damaliger Ehemann verließen schließlich ohne den Hund die Örtlichkeit.
Beide Parteien suchte im Nachgang die Polizei auf. Die Klägerin begab sich anschließend in das S-Krankenhaus, wo ein Hyperventilationssyndrom diagnostiziert wurde. Wegen der dort erhobenen näheren Befunde wird auf die Bescheinigung des S.-Krankenhauses vom 24.04.2010 (Bl. 5 d.A.) verwiesen.
Die Klägerin behauptet, dass sich die Beklagte, als die Zeugin D die Tür öffnete, derart gegen die Tür geworfen habe, dass die Zeugin D mit dem Kopf gegen den Türrahmen geprallt sei, wodurch die Nähte einer am selben Tag durchgeführten Kieferoperation geplatzt seien. Die Beklagte habe laut geschrien und den Hund, der nach Behauptung der Klägerin der Zeugin D gehört, herausverlangt. Als die Beklagte den Hund gegriffen hatte und zu ihrem Auto befördern w[…]