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Rechtsanwälte Kotz GbR

Facebook – ehrverletzende Tatsachenbehauptung in einer „verdeckten“ Aussage

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AG Bad Segeberg
Az: 17a C 49/14
Beschluss vom 10.04.2014

Der Antrag des Antragstellers vom 26.03.2014 wird abgelehnt.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf bis zu 5.000,00 € festgesetzt.
Gründe
Der Antragsteller begehrt von dem Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Verfügung die Unterlassung wahrheitswidriger Tatsachenbehauptungen.
Der Antragsteller ist u.a. Eigentümer eines Grundstückes unter der Anschrift B… in …. Der Antragsteller erwarb dieses Grundstück im Jahre 2012. Er beabsichtigt, auf diesem Grundstück ein Alten- und Pflegeheim zu errichten.
Auf dem Grundstück befindet sich ein Gebäude, in dem der Herr … einen Fleischerei- und Imbissbetrieb führt. Durch den Erwerb des Grundstückes trat der Antragsteller in den zwischen dem Voreigentümer und dem Herrn … geschlossenen Mietvertrag ein. Zwischen dem Antragsteller und dem Herrn … war u.a. ein Rechtsstreit vor dem Landgericht Kiel anhängig, in welchem der Antragsteller den Herrn … auf Räumung in Anspruch nahm. Das Landgericht Kiel wies die Klage des Antragstellers ab. Derzeit ist bei dem Oberlandesgericht Schleswig (Az.: …) das Berufungsverfahren anhängig.
Mit Schriftsatz vom 26.03.2014 hat der Antragsteller unter Beifügung einer eidesstattlichen Versicherung den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Hierzu trägt er vor, dass es in den vergangenen Wochen zu tätlichen Angriffen zu Lasten des Herrn … gekommen sei. Über Hintergrund und Ursache seien ihm zwar keine Tatsachen bekannt. Jedenfalls habe es in der Gaststätte aber zwei Mal gebrannt. Zudem soll der Herr … zu Hause aufgesucht und verprügelt worden sein.
In einem Beitrag auf www.facebook.com habe der Antragsgegner am 19.03.2014 gegen 16.30 Uhr folgendes gepostet:
 „Jetzt bekommt unser lieber Frikadellenbudenbesitzer hier im Dorf schon zu Hause besuch von 3 vermummten Gestalten und wird verprügelt.. als wollte ihn Jemand aus dem Laden haben…schwach sowas…seltsam dass diese Angriffe/versuchte[…]


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