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Beschäftigungsverbot – besonderer Schutz für Mütter und Kinder

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Mutterschutz
In bestimmten Lebenssituationen dürfen bestimmte Menschen bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben. Bekannt ist insbesondere das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft. Schwangere dürfen nur in Grenzen und in bestimmten Phasen der Schwangerschaft für ihren Arbeitgeber tätig werden. Aber nicht nur für Mütter besteht ein Beschäftigungsverbot. Beschäftigungsverbote kommen für verschiedene Personengruppen in verschiedenen Situationen vor. Grund ist meistens der Schutz der Gesundheit der betroffenen Person. Beim Mutterschutz soll selbstverständlich insbesondere auch das werdende Kind geschützt werden.

Das Beschäftigungsverbot für Mütter nach dem Mutterschutzgesetz
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) stellt Regelungen hinsichtlich der Beschäftigung von werdenden Müttern auf.

Individuelles oder generelles Beschäftigungsverbot

§ 3 MuSchG lautet:
Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
(2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

Wie sich der Norm entnehmen lässt regelt Absatz 1 ein Beschäftigungsverbot nach individueller Untersuchung der Mutter durch einen Arzt. Absatz 2 hingegen schafft ein generelles Beschäftigungsverbot für Schwangere in den letzten sechs Wochen vor Entbindung des Kindes. Absatz 2 lässt dabei eine Ausnahme nach ausdrücklicher – widerruflicher – Einwilligung der Mutter zu. Neben § 3 Mutterschutzgesetz regelt auch § 4 Mutterschutzgesetz einige Beschäftigungsverbote.

§ 4 MuSchG lautet:
Weitere Beschäftigungsverbote
(1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährd[…]


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