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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fällt das Betreiben einer Shisha-Bar mit Shishas mit Tabakersatzstoffen in den Anwendungsbereich des NSchG?

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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Az: 19 K 2289/13
Urteil vom 24.03.2014

Anmerkung des Bearbeiters zum Shisha-Bar-Urteil
Bereits in zahlreichen Urteilen haben sich Verwaltungsgerichte in NRW mit dem neuen Nichtraucherschutzgesetz auseinandersetzen müssen. Häufig fielen die Urteile dabei zu Lasten der Gaststättenbetreiber. So hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf beispielsweise im Januar 2014 die Klage eines Brauhof-Besitzers abgelehnt, der sich gegen ein Rauchverbot in seinem Brauhof bei geöffnetem Dach gewehrt hatte. Das Verwaltungsgericht Minden bestätigte im Februar 2014 die Verhängung eines Ordnungsgeldes von 1000 € gegen einen Gaststättenbesitzer, in dessen Kneipe wiederholt geraucht worden war. Dabei war die Kneipe als „Raucherclub“ ausgewiesen. Mit dem Thema Raucherclub musste sich in Bayern auch das Verwaltungsgericht Ansbach auseinandersetzen. Im dort zu verhandelnden Fall war ein Verein gegründet worden, der vereinsinterne Treffen mit ausschließlich volljährigen Mitgliedern in einer Gaststätte zum Zwecke des gemeinsamen Rauchens organisierte. Das Verwaltungsgericht Ansbach untersagte den blauen Dunst.
Im vorliegenden Fall begehrt die Besitzerin einer Shisha-Bar die Feststellung der Nichteinschlägigkeit des Nichtraucherschutzgesetzes NRW im Hinblick auf die in der Shisha-Bar angebotenen Shishas mit tabakfreien Ersatzstoffen. Im Ergebnis hatte die Shisha-Bar-Besitzerin mit ihrer Klage Erfolg! In der Shisha-Bar darf also weiterhin Shisha geraucht werden, sofern die Shishas mit tabakfreien Ersatzsstoffen betrieben werden.

Tenor
Es wird festgestellt, dass das Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen auf die Gaststätte der Klägerin keine Anwendung findet, solange und soweit die Klägerin nur Wasserpfeifen (Shishas) anbietet, die ausschließlich tabakfrei mit melassebehandelten Shiazo-Steinen oder getrockneten Früchten genutzt werden.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Entscheidung ist vorläufig vollstreckbar, die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheit[…]


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