Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Wohnungsgestaltungsvorgabe durch Vermieter per Mietvertrag ist unwirksam

Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de

Mietvertragsklauseln, die den Mieter während der Mietzeit zu einer Wohnungsgestaltung in einer ihm vom Vermieter vorgegebenen Ausführungsart verpflichten und ihn dadurch in der Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs einschränken, sind unwirksam.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind zudem Mietvertragsklauseln, nach der der Mieter bei der Ausführung von Schönheitsreparaturen nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abweichen kann, unwirksam. An dieser Beurteilung ändert sich auch nichts dadurch, dass die Mietvertragsklausel das Zustimmungserfordernis nur für erhebliche Abweichungen vorsieht. Bei der insoweit gebotenen mieterfeindlichsten Auslegung erfordert eine solche Klausel auch dann eine Zustimmung des Vermieters, wenn sich die erhebliche Abweichung nur auf einzelne Ausgestaltungen der Wohnung während der Mietzeit – etwa eine erhebliche Abweichung des Farbtons der Wände – bezieht. Ein anerkennenswertes Interesse des Vermieters für eine derartige Einschränkung des Gestaltungsfreiraums des Mieters besteht nicht (BGH, Beschluss vom 11.09.2012, Az.: VIII ZR 237/11).[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv