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Einem Mieter können vernachlässigte Haustiere (z. B. bei fehlender Pflege und Fütterung) selbst dann von der Veterinärbehörde weggenommen werden, wenn der Vermieter die Vernachlässigung mitverschuldet hat, indem er das Trinkwasser in der Wohnung abgestellt und das Haustürschloss ausgetauscht hat (VG Koblenz, Urteil vom 08.09.2011, Az: 2 K 204/11.KO).[…]