Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de
Ein Mieter einer am Rhein gelegenen Wohnung kann nicht wegen dem Rheinschifffahrtsverkehr und hieraus resultierender Beeinträchtigungen (Lärm- und Geruchsimmissionen) die Miete mindern (AG Köln, Urteil vom 14.06.2011, Az: 223C26/11).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.meinmietrecht.de/artikel/mietminderung-am-rhein-wegen-schifffahrtsverkehr_208/