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Ein Vermieter kann dem Mieter die Belege der Betriebskostenabrechnung auch auf CD in digitalisierter Form übersenden. Die Übersendung in Papierform ist nicht zwingend vorgegeben (AG Wedding, Urteil vom 22.10.2012, Az.: 9 C 215/12). Nach dem vorgenannten Urteil könnte der Vermieter dem Mieter die Belege auch als Email mit PDF-Anhang übersenden.
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Auszug aus der Quelle: https://www.meinmietrecht.de/artikel/betriebskostenabrechnung-abrechnungsbelege-auf-cd_318/