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Es stellt eine schwere Mietvertragsverletzung dar, wenn ein Mieter in einer Mietwohnung oder in einen angemieteten Haus, ohne die Zustimmung des Vermieters eine Wand entfernt und hierdurch Zimmer zusammenlegt(im Fall Zusammenlegung von Bad und Gäste-WC). In einen solchen Fall kann der Vermieter den Mietvertrag in jedem Falle fristgemäß kündigen (LG Berlin, Urteil vom 03.09.2012, Az.: 67 S 514/11).[…]