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Rechtsanwälte Kotz GbR

Badewassertemperatur in Mietwohnung – mind. 41 Grad

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Eine Warmwassertherme in einer Mietwohnung muss so ausreichend dimensioniert sein, dass diese die Badewanne mit Wasser mit einer Wassertemperatur von mind. 41 Grad in einen zumutbaren Zeitraum befüllen kann. Ist die installierte Warmwassertherme hierzu nicht in der Lage, muss der Vermieter diese gegen eine stärkere/größere austauschen (AG München, Urteil vom 26.10.2012, Az:463 C4744/11). Eine Badewassertemperatur von mind. 41 Grad ist zu einem angenehmen Baden notwendig.[…]


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