Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Wohnungsräumung, wenn Mieter nicht mehr auffindbar ist…..

Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de

Ist ein Mieter „untergetaucht“ und zahlt die Miete nicht mehr, macht sich ein Vermieter (verschuldensunabhängig) schadensersatzpflichtig, wenn er die Wohnung des Mieters im Rahmen einer „kalten“ Wohnungsräumung wieder in Besitz nimmt und die Sachen des Mieters verwertet oder entsorgt (BGH, Urteil vom 14.07.2010, Az: VIII ZR 45/09). Der Vermieter muss sich auch dann einen Räumungstitel besorgen, wenn der Mieter untergetaucht ist und keine Miete mehr zahlt. Anderenfalls haftet er auf Schadensersatz.[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv