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Ein Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass er auf dem Balkon der Mietwohnung eine Parabolantenne zum HDTV-Empfang anbringen darf (BGH, Beschluss vom 20.09.2010, Az: VIII ZR 275/09). Der Mieter hat jedoch dann einen Anspruch auf eine Parabolantenne, wenn er z.B. über den Breitbandkabelkanal keine Programme empfangen kann, die in seiner Heimatsprache sind.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.meinmietrecht.de/artikel/parabolantenne-zum-hdtv-empfang-mieter-hat-keinen-anspruch_154/