Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de
Schönheitsreparaturen sind zu unterscheiden von (Streich-)Arbeiten zur Schadensbeseitigung. Während erstere dazu dienen, den Verschleiß zu beseitigen, der durch die reguläre Nutzung der Wohnung entsteht, werden Schadensbeseitigungen immer dort nötig, wo ein darüber hinausgehender Schaden verursacht wurde. So kann es auch sein, dass ein Mieter, der keine Schönheitsreparaturen schuldet, gleichwohl eine Wand oder eine Tür streichen muss, wenn er z.B. in dieser einen Kratzer verursacht hat.[…]