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Weicht die tatsächliche Wohnfläche einer Mietwohnung um mehr als 10 % zum Nachteil des Mieters ab, ist dieser dazu berechtigt, den Mietzins zu mindern. Die Mietminderungsberechtigung des Mieters besteht auch dann, wenn im Mietvertrag die Wohnflächenangabe mit „ca.“ getätigt wurde (BGH, Urteil vom 10.03.2010, Az.: VIII ZR 144/09). Die Mietminderungsmöglichkeit steht dem Mieter wegen der eingeschränkten Gebrauchstauglichkeit der Mietsache zu.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.meinmietrecht.de/artikel/mietminderung-wegen-wohnflaechenabweichung_78/