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Zahlt ein gewerblicher Mieter die Miete wegen Mietmängeln unter Vorbehalt, so kann er auch später noch unter Vorbehalt gezahlte Mietzahlungen aufgrund von Mietminderungsansprüchen zurückfordern (LG Coburg, Urteil vom 23.06.2009, Az.: 23 O 416/08).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.meinmietrecht.de/artikel/mietminderung-bei-unter-vorbehalt-gezahlter-miete_42/