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Rechtsanwälte Kotz GbR

Mietkaution – Basiswissen

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Gesetzliche Regelungen
Gesetzliche Regelungen über die Kaution finden Sie in den §§ 551 und 566a BGB (früher § 550b BGB). Diese Paragraphen regeln die Mietkaution für Wohnungsmietverhältnisse. Sollten innerhalb Ihres Mietvertrages abweichende, zu Ihrem Nachteil als Miete vertragliche Vereinbarungen getroffen worden sein die vom Gesetz abweichen, so sind diese Vereinbarungen unwirksam. Diese Regelungen wurden 1983 in das BGB aufgenommen.
Maximale Höhe der Mietkaution
Die Mietkaution darf maximal drei Monatsmieten betragen. Betriebs- Heizkosten zählen dazu jedoch nicht.

Miete
500,00 €

Heizkosten
70,00 €

Betriebskosten
80,00 €

Gesamtmiete:
650,00 €

Somit beträgt die max. Kaution:
1.500,00 € ( 3 * 500,00 €)

Wie wird die Kaution gezahlt?
Normalerweise bezahlt man die Kaution Bar. Möglich ist jedoch auch ein Pfand oder eine Bürgschaft.
Wann ist die Kaution zu zahlen?
Eine Geldzahlung kann in drei gleichen monatlichen Raten erfolgen, die erste Rate ist bei Mietbeginn fällig.
Was passiert dann mit dem Geld?
Der Vermieter darf mit diesem Geld nicht etwa Arbeiten oder es für private Zwecke verwenden (beispielsweise einen schönen Urlaub machen). Der Vermieter muss das Geld, die Kaution von seinem Vermögen getrennt bei einer öffentlichen Sparkasse oder einer Bank anlegen.
Dann muss mein Geld doch auch verzinst werden, oder?
Aber hallo! Die Anlage muss zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz erfolgen.
Bekomme ich die Zinsen jährlich ausgezahlt?


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