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Die Rückzahlung der Mietkaution wird fällig nach Ende des Vertragsverhältnisses und einer angemessenen Prüfungs- & Überlegungsfrist des Vermieters. Dabei darf der Vermieter die Rückzahlung nicht treuewidrig verzögern, bei Wohnraum gilt eine Frist von 3-6 Monaten.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.meinmietrecht.de/artikel/kautionsrueckzahlung-frist_6/