Wenn die Teilungsklärung nichts anderes bestimmt und die Wohnungseigentümer untereinander nichts anderes vereinbart haben, ist die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste Teil der zulässigen Wohnnutzung. Die übrigen Wohnungseigentümer können dies nicht ohne weiteres (z.B. durch einen Beschluss) unterbinden. Wollen die Wohnungseigentümer eine Nutzung einer Eigentumswohnung für Feriengäste oder kurzfristige Vermietungen untersagen, so müssen sie dies in der Teilungserklärung oder durch Vereinbarung ausschließen oder von einer Genehmigung ihrerseits abhängig machen (BGH, Urteil vom 15.01.2010, Az.: V ZR 72/09).[…]
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Zusammenfassung: Das Landgericht Lüneburg hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Käufern im Zusammenhang mit dem als Abgasskandal bekannten Vorgang rund um die Optimierung von Stickoxidwerten von Kraftfahrzeugen gestärkt. Es gab einem Käufer Recht, der sein Fahrzeug aufgrund der Abgasmanipulation zurückgeben wollte. Zuvor hatte der Käufer dem Händler eine […]