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Rechtsanwälte Kotz GbR

Handelsgeschäft – Fortführung einer Marke durch Erwerber – Haftung nach § 25 HGB

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OLG Zweibrücken, Az: 3 W 84/13, Beschluss vom 11.11.2013
Auf die Beschwerde wird der Beschluss der Rechtspflegerin bei dem Amtsgericht – Registergericht – Koblenz vom 21. Juni 2013 aufgehoben und das Registergericht angewiesen, die angemeldete Eintragung vorzunehmen.

Gründe
Die Beteiligte hat mit Vertrag vom 6. Mai 2013 von Frau E… G…, die vormals unter „E. G….. e.K.“ firmierte und seit dem 10. Mai 2013 nicht mehr im Handelsregister eingetragen ist, Teile (Inventar, Kundenkartei, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechte) eines von dieser betriebenen Geschäfts erworben. Unter dem 29. Mai 2013 hat die Beteiligte folgendes zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet:
„Die Haftung des Erwerbers für die im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers sowie der Übergang der in dem Betrieb begründeten Forderungen auf den Erwerber ist ausgeschlossen (Haftungsausschluss gem. § 25 Abs. 2 HGB).“
Mit Beschluss vom 21. Juni 2013 hat das Registergericht die Anmeldung zurückgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt, es fehle an der Veräußerung eines Handelsgeschäftes und an einer Fortführung der bisherigen Firma der Veräußerin.
Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Beteiligten, der die Rechtspflegerin nicht abgeholfen und die sie dem Senat zur Entscheidung vorgelegt hat.
1. Die nach §§ 382 Abs. 3, 2, 58 ff. FamFG statthafte und in zulässiger Weise eingelegte Beschwerde ist begründet. Die Voraussetzungen für die Eintragung eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB liegen vor.
Alleine die Einigung zwischen dem Veräußerer und Erwerber eines Handelsgeschäfts nach § 25 Abs. 2 HGB darüber, dass der Erwerber nicht für die Verbindlichkeiten des Veräußerers hafte, erfüllt die Voraussetzungen für die Eintragung dieser Einigung in das Handelsregister allerdings noch nicht. Der nachgewiesene rechtsgeschäftliche Haftungsausschluss nach § 25 Abs. 2 HGB ist nur dann eine eintragungsfähige Tatsache, wenn auch die Haftungsvoraussetzungen[…]


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