Ein schlechtes Arbeitszeugnis müssen Sie nicht hinnehmen!
Haben Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten? Sind sie unzufrieden mit ihrem Zeugnis? Ein schlechtes Arbeitszeugnis durch ihren Arbeitgeber müssen sie nicht akzeptieren! Sie haben einen Anspruch auf ein inhaltlich und formal korrektes Arbeitszeugnis. Das Arbeitszeugnis bedarf der Schriftform, muss also schriftlich erteilt werden. Inhaltlich muss es den Aufgabenbereich des Arbeitnehmers beschreiben. Das Arbeitszeugnis darf die berufliche Zukunft des beurteilten Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren. Sollte der Arbeitgeber ihnen ein Zeugnis ausgestellt haben, von welchem sie selbst als juristischer Laie den Eindruck haben, dass es ein schlechtes Arbeitszeugnis ist, so können sie fast sicher davon ausgehen, dass es sich um kein Arbeitszeugnis handelt, welches die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Der Arbeitgeber ist nämlich grundsätzlich verpflichtet, ein mindestens befriedigendes Arbeitszeugnis zu erteilen. Gesetzlich geregelt ist der Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses in § 109 der Gewerbeordnung.
Während das einfache Arbeitszeugnis in der Regel keine juristischen Probleme bereitet, bestehen beim qualifizierten Arbeitszeugnis Schwierigkeiten. Beispielsweise fällt unter „Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers“ nicht die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, eine eventuelle Schwangerschaft, eine Nebentätigkeit, Gesundheit, die Fehlzeiten, ein Wettbewerbsverbot oder eventuelle Straftaten. Diese Themen haben in einem Arbeitszeugnis nichts zu suchen!
Wie erkenne ich als Arbeitnehmer ein schlechtes Zeugnis?
In Arbeitszeugnissen werden häufig Formulierungen verwendet, welche sich auf den ersten Blick positiv anhören, in der Sprache der Unternehmen jedoch eine negative Beurteilung bedeuten. Problematisch ist dies insbesondere deshalb, weil ihr zukünf[…]