Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsrechtsiegen.de
Ein Patient, der ein Krankenhaus besucht, in dem – ohne dass er das weiß – unter einem Dach eine Privatklinik und ein normales „Plankrankenhaus“ betrieben werden, ist durch die Ärzte bzw. das Personal des Krankenhauses darüber aufzuklären, dass nicht alle anfallenden Kosten von der bestehenden privaten Krankenversicherung übernommen werden, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der private Krankenversicherer die Behandlungskosten in der Privatklinik nur in der Höhe übernimmt, wie sie im „Plankrankenhaus“ angefallen wären (OLG Stuttgart Urteil vom 08.01.2013, Az.: 1 U 87/12).[…]