VG München
Az: M 6a S 13.5150
Beschluss vom 20.01.2014
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 6.250,– Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Der 19… geborene Antragsteller war zuletzt Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1, C1E, L, M und S.
Mit Strafbefehl des Amtsgerichts A… vom … September 2009, rechtskräftig (außer hinsichtlich der Tagessatzhöhe) seit … Oktober 2009, wurde gegen den Antragsteller u.a. wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr eine Geldstrafe verhängt. Der Verurteilung lag zugrunde, dass der Antragsteller am … April 2009 mit einem Fahrrad unter dem Einfluss von Alkohol (Blutalkoholkonzentration von a…‰) gefahren war.
Der Antragsteller legte auf Grund einer Aufforderung der Antragsgegnerin ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten der … GmbH A… vom … Juni 2010 vor. Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass nicht zu erwarten sei, dass der Antragsteller zukünftig ein Kraftfahrzeug oder ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werde.
Daraufhin teilte die Antragsgegnerin dem Antragsteller am … August 2010 mit, dass er (weiterhin) zum Führen von Fahrzeugen geeignet sei.
Mit Strafbefehl des Amtsgerichts A… vom … November 2012, rechtskräftig (außer hinsichtlich der Tagessatzhöhe) seit … Januar 2013, wurde gegen den Antragsteller erneut wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr eine Geldstrafe verhängt. Der Verurteilung lag zugrunde, dass der Antragsteller am … Oktober 2012 mit einem Fahrrad unter dem Einfluss von Alkohol (Blutalkoholkonzentration von b…‰) gefahren war.
Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Antragsteller mit Verfügung vom … April 2013, laut Postzustellungsurkunde zugestellt am … April 2013, auf, innerhalb von drei Monaten ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle über seine Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge sowie zum Führen von Kraftfahrzeugen beizubringen. Als Grund wurden die wiederholten Fahrten mit einem Fahrrad unter Alkoholeinfluss angegeben. Weiter wurde der Antragsteller aufgefordert, innerhalb von drei Wochen schriftlich zu erklären, welche Begutachtungsstelle zur Erstellung des Gutachtens beauf[…]