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Wird man bei einem Amateurfußballspiel schwerwiegend gefoult und dieses Foul mit der gelb-roten Karte geahndet, hat man lediglich dann einen Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch (Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall) gegenüber dem Mitspieler, wenn dieser bei dem Foulspiel vorsätzlich oder grob fahrlässig handelte (OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.08.2010, Az: 5 U 492/09-110). Bei fahrlässig begangenen Fouls besteht kein Schmerzensgeld- und/oder Schadensersatzanspruch gegenüber dem Mitspieler.[…]