Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

eBay-Auktion – vorzeitige Beendigung und Schadensersatz

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

LG Aurich
Az: 2 O 565/13
Urteil vom 03.02.2014

Anmerkung des Bearbeiters
Mai 2014: Beachten Sie auch unseren Überblick über aktuelle Urteile zum Thema vorzeitige Auktionsbeendigung bei eBay!

Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
4.   Streitwert: 17,000,00 €

Tatbestand
Die Klägerin begehrt von dem Beklagten Schadensersatz aus einer vorzeitig beendeten ebay Auktion.
Am 10. Februar 2013 stellte der Beklagte unter dem ebay Account „o.“ den Artikel Steyr 9086, einen Schlepper, zu einem Startpreis von 1,00 EUR im Rahmen einer Auktion zum Verkauf ein. Die Klägerin bot unter dem Account „a._m.“ auf diesen Artikel um 22:11:24 MEZ ein Maximalgebot von 7.103,00 EUR. Zu diesem Zeitpunkt lag das nächstliegende Gebot bei 1.111,11 EUR. Der Beklagte beendete die Auktion 41 Sekunden später (22:12:05 MEZ). Die Klägerin forderte den Beklagten erfolglos zur Übergabe des Schleppers gegen Zahlung eines Kaufpreises von 1.121,11 EUR auf.
Die Klägerin ist der Ansicht, mit dem Beklagten einen Kaufvertrag über den Schlepper zum Preis von 1.121,11 € geschlossen zu haben, weil sie bei Auktionsabbruch Höchstbietende gewesen sei. Dies ergebe sich aus § 10 Nr. 1 der ebay-AGB, welche (verkürzt) lauten:
 „ (…) Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. (…)“
Der Beklagte, der den Schlepper – […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv