Eine Ãnderungskündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber das bestehende Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer kündigt und diesem im Zusammenhang mit der ausgesprochenen Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu abgeänderten Bedingungen anbietet.
Eine Ãnderungskündigung besteht daher aus zwei Elementen, einmal der Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses und zum anderen aus dem Angebot das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Ãnderungskündigung auszusprechen, bevor er eine Beendigungskündigung ausspricht, wenn der Arbeitnehmer im Betrieb des Arbeitgebers zu geänderten Bedingungen weiterbeschäftigt werden kann. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer nur zumutbare Weiterbeschäftigungsangebote zu machen. Eine vorhandene Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ist ungeeignet, wenn ein leitender Arbeitnehmer nach der Ãnderungskündigung keine Leitungsfunktionen mehr inne hat und ehemalige untergebene Arbeitnehmer nach der Ãnderungskündigung direkte Vorgesetzte des Arbeitnehmers werden.
Eine Ãnderungskündigung ist nur dann rechtmäÃig, wenn sie schriftlich ausgesprochen und das Ãnderungsangebot dem Arbeitnehmer ebenfalls schriftlich unterbreitet wurde. Der Betriebsrat muss vor Ausspruch einer Ãnderungskündigung angehört werden. Nimmt der Arbeitnehmer das Ãnderungsangebot des Arbeitgebers an, kommt eine Arbeitsvertragsänderung zustande. Lehnt der Arbeitnehmer die Vertragsänderung ab, so endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist. Der Arbeitnehmer kann durch die Erhebung einer Ãnderungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht die Ãnderungskündigung rechtlich überprüfen lassen.
Der Arbeitnehmer kann die Ãnderungskündigung auch unter dem Vorbehalt der âsozialen Rechtfertigungâ annehmen und gerichtlich überprüfen lassen. Diesen Vorbehalt muà der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erklären. Ist die Ãnderungskündigung sozial ungerechtfertigt, besteht das Arbeitsverhältnis zu den ursprünglichen Arbeitsbedingungen unverÃ[…]