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Rechtsanwälte Kotz GbR

Grundsätzliche Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht

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1. unzulässige Fragen beim Vorstellungsgespräch: Bei Einstellungsgesprächen muss der Arbeitsnehmer die Fragen des Arbeitsgebers wahrheitsgemäß beantworten. Beantwortet der Arbeitnehmer die Fragen nicht wahrheitsgemäß, so kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag später wegen arglistiger Täuschung anfechten. Es gibt jedoch Fragen des Arbeitgebers die unzulässig sind. Stellt ein Arbeitgeber eine unzulässige Frage, so kann er bei einer wahrheitswidrigen Antwort des Arbeitsnehmers den Arbeitsvertrag nicht anfechten.
2. Welche Kündigungsfristen gelten in der Probezeit? In der vereinbarten Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Danach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. In einem Tarifvertrag können die Fristen jedoch abgekürzt werden.
3. Befristung des Arbeitsvertrages möglich & zulässig? Ein Arbeitsverhältnis kann auch befristet geschlossen werden. Dies ist insgesamt über die Dauer von zwei Jahren, in Ausnahmefällen über die Dauer von vier Jahren möglich. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Zeit, für die es eingegangen wurde, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Für die Wirksamkeit einer Befristungsabrede ist allerdings zwingend die Einhaltung der Schriftform erforderlich. Wird diese nicht gewahrt, wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet. Dies gilt ab dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme. Wird der Arbeitsvertrag durch eine der beiden Vertragsparteien erst nach Arbeitsaufnahme unterzeichnet, kommt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande.
4. Ist ein Arbeitnehmer immer zur Verschwiegenheit verpflichtet? Der Arbeitnehmer hat über die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit erlangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stets Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt unabhängig von einem etwaigen Hinweis oder einer konkreten Vereinbarung im Arbeitsvertrag.
5. Bekommt ein Arbeitnehmer geleistete Überstunden immer bezahlt? Überstunden leistet ein Arbeitnehmer nur dann, wenn er über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zusätzliche Arbeit leistet und diese Arbeiten von seinem Arbeitgeber veranlasst oder geduldet wurden. Die Darlegungs[…]


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