OLG Hamm
Az: I-12 U 52/12
Urteil vom 29.08.2012
Die Berufung der Kläger gegen das am 16.02.2012 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Die Beklagte betreibt ein Fitnessstudio mit Sauna und Massagebereich. Die Mutter der Kläger, Frau L, war dort seit über 10 Jahren Mitglied. Sie nutzte regelmäßig das Fitnessangebot im Hause der Beklagten und ebenfalls etwa ein bis zwei Mal pro Woche die Sauna. Am 28.3.2011 gegen Mittag wurde sie in der Sauna nicht ansprechbar und zusammengesackt auf der unteren Bank aufgefunden. Nach notärztlicher Versorgung wurde sie in das Klinikum E verbracht und dort im Zentrum für Schwerbrandverletzte bis zum 2.8.2011 stationär behandelt. Zuletzt befand sie sich zur stationären Weiterbehandlung im Evangelischen Krankenhaus X. Dort verstarb sie am 4.8.2011 aufgrund der erlittenen Verletzungen.
Die Kläger führen die von ihrer Mutter am 7.4.2011 erhobene Klage fort, mit der sie die Beklagte auf Zahlung von Schmerzensgeld in Anspruch nehmen.
Zur Begründung haben die Kläger ausgeführt, dass ihre Mutter während des Saunagangs einen Schwächeanfall unklarer Ursache erlitten habe. Sie sei nicht mehr dazu in der Lage gewesen, die Sauna zu verlassen oder den dort befindlichen Notrufschalter zu betätigen. In der Folge sei sie mindestens 90 Minuten in der 90 °C heißen Sauna unentdeckt verblieben und habe Verbrennungen dritten Grades erlitten. Bei regelmäßigen Kontrollgängen im Abstand von 30 Minuten wäre es hierzu nicht gekommen; die erlittenen Verletzungen wären deutlich geringer ausgefallen. Die Kläger haben die Auffassung vertreten, dass die von der Beklagten festgelegten Kontrollzeiten um 10.00 Uhr, 14.30 Uhr, 17.30 Uhr und 21.00 Uhr nicht ausreichend seien. Insoweit habe die Beklagte gegen die im Leitfaden für die Betriebsführung „Sicherheit in Saunabädern“ des Deutschen Saunabunds niedergelegten Anforderungen verstoßen und ihre Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht verletzt.
Die Kläger haben beantragt,[…]