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Heizungsanlage – Betreibungspflicht durch Mieter und Mietminderung

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AG Dortmund
Az: 425 C 5019/12
Urteil vom 19.11.2013

Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Die Klägerin hat ab 01.02.2000 an die Beklagte und Herrn T eine Wohnung im Hause N im II. OG vermietet. Die Grundmiete beträgt z.Z. 393,69 € sowie 61,36 € Betriebskostenvorauszahlung, also insgesamt 455,05 €. Im Mai 2011 hatte die Beklagte bemerkt, dass die Gasetagenheizung nicht mehr funktionierte. Sie hat daraufhin im Sekretariat des die Verwaltung für die Klägerin durchführenden Ehemannes der Klägerin angerufen und dort eine Mangelbeseitigung erbeten. Im September 2011 hat die Beklagte diesem Büro mitgeteilt, dass in der Heizungsanlage kein Wasser mehr fließe und erneut zur Mangelbeseitigung aufgefordert. Ende September 2011 erschienen dann Mitarbeiter der Firma G Sanitäranlagen bei der Beklagten und fertigte einen Kostenvoranschlag bzgl. der Reparatur der Heizungsanlage. Dieser wurde im Oktober 2011 an die Klägerin oder deren Ehemann übersandt. Im Dezember 2011 wurde die Klägerin durch den Deutschen Mieterbund erneut zur Mangelbeseitigung aufgefordert und eine Mietminderung von 80 % angekündigt.
Kurz vor Weihnachten 2011 erschien der die Verwaltung für die Klägerin durchführende Ehemann in der Wohnung. Es gab Gespräche über die Möglichkeit einer Reparatur unter Verwendung von Ersatzteilen aus dem Baumarkt. Auch zu diesem Zeitpunkt erfolgte keine Reparatur. Im Januar 2012 erschienen wiederum Mitarbeiter der Firma G bei der Beklagten um eine Reparatur durchzuführen. Sie verlangten aber eine Kostenübernahme durch die Beklagte.
Die Beklagte hat folgende Mieten gezahlt:
Dezember 2011 90,10 €
Januar 2012  0,00 €
Februar 2012 230,00 €
März 2012 220,00 €
April 2012 240,00 €
Mai 2012 250,00 €
Juni 2012 260,00 €
Seit Juli[…]


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