Zwei grundsätzliche Unterschiede bei Unfallversicherungen
Bei den Unfallversicherungen gilt es zwischen der gesetzlichen und der privaten zu unterscheiden. Die gesetzlichen Versicherer werden ausschließlich vom Arbeitgeber, beziehungsweise den Kommunen oder Ländern bezahlt, während die private Unfallversicherung von dem zu tragen ist, der den Vertrag mit einem Versicherer abgeschlossen hat. Bei den gesetzlichen Trägern handelt es sich zumeist um Berufsgenossenschaften.
Was die gesetzliche Unfallversicherung abdeckt
Das Hauptaugenmerk der Berufsgenossenschaften liegt auf der Prävention. So unterstützen sie Arbeitgeber dabei, Sicherheitsmaßnahmen vor Ort zu verbessern oder bieten Kurse an, die Berufskrankheiten vermeiden helfen. Aber, die gesetzliche Unfallversicherung springt auch ein, wenn ein Arbeitnehmer einen Unfall, auf dem Weg zur Arbeit, von dort zurück oder im Betrieb erleidet. Der Arbeitsunfall im Betrieb muss beim Ausführen der Arbeit geschehen sein und darf nicht fahrlässig herbeigeführt worden sein. Stolpert jemand über einen stehengelassenen Rucksack, handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall. Dann muss die – hoffentlich vorhandene – Haftpflicht des Rucksackbesitzers zahlen.
Weiterhin sind Schüler auf dem Schulweg und in der Schule versichert, ebenso Kinder, die einen Kindergarten oder Hort besuchen. Die Berufsgenossenschaften kommen für die Behandlungen, Reha – Maßnahmen sowie Wiedereingliederungen auf. Diese Unterstützung erfahren auch jene, die an einer Berufskrankheit leiden. Für den Fall, das eine Rente gezahlt werden muss, haben die Berufsgenossenschaften ihre eigenen Gutachter. Diese können mit ihren Einschätzungen schon, hier und da, von denen der Ärzte abweichen, was immer wieder dazu führt, dass Versicherte sich jemanden suchen müssen, der sich mit Versicherungsrecht auskennt. Als