Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) gehört zu den Invaliditäsversicherungen. Sie wird auch als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz: BUZ) zu einer Renten- oder Lebensversicherung angeboten. Es ist auch möglich, die BU-Versicherung als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Allgemeines zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Begriff „Berufsunfähigkeitsversicherung“ bezeichnet eine privatwirtschaftliche Versicherung. Für Personen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind, gibt es allerdings noch den Begriff „Berufsunfähigkeit“ im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier gibt es niedrigere Leistungen und nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Generell können alle Menschen die Absicherung durch eine Berufsunfähigkeit beanspruchen, die einer Arbeit nachgehen, die anderen oder ihnen den Unterhalt sichert. Auch bei unentgeltlich ausgeführter Tätigkeit (z.B. Hausfrau) ist die Absicherung möglich, wenn der Ausfall der Arbeitskraft nicht ohne großen finanziellen Aufwand zu ersetzen wäre.
Welchen Zweck erfüllt die Berufsunfähigkeitsvorsorge?
Die Berufsunfähigkeitsvorsorge verfolgt den Zweck, einen sozialen, gesellschaftlichen und individuellen Abstieg des Versicherten zu verhindern. Da der Versicherte nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen kann, muss auch an den Versorgungscharakter für die Alters- und Familienversorgung gedacht werden. Es sollte jedoch bedacht werden, dass es sich bei der Berufsunfähigkeitsvorsorge um eine Summenversicherung handelt, d.h. es wird nur eine definierte wiederkehrende Leistung erbracht, nicht der tatsächlich eingetretende wirtschaftliche Schaden.
Welches Risiko ist versichert?
Es ist die individuelle berufliche Leistungsfähigkeit des Versicherten, bezugnehmend auf seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit (Beruf), versichert. Versichert ist der krankheitsbedingte (teilweise) Wegfall der Berufsfähigkeit. Die Berufsunfähigkeit muss ärztlich nachgewiesen werden und muss mindestens 50% betr[…]