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Rechtsanwälte Kotz GbR

Die Rechtsschutzversicherung

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Was ist eine Rechtschutzversicherung?
Die Rechtsschutzversicherung ist eine private Versicherung. Diese hat den Zweck, im Falle eines Rechtsstreites, die Kosten für den Versicherten bis zu einer bestimmten Höhe, zu übernehmen.

Was leistet sie?
Gut abgesichert mit dem passenden Rechtsschutz
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt bis zu einer Höhe von in der Regel 250.000 Euro die Kosten des Anwaltes des Versicherten, die Zeugengelder, Gerichtskosten und die Kosten des Gegners, falls diese übernommen werden müssen. Des weiteren übernimmt sie Kautionen im Durchschnitt von bis zu 50.000 Euro, um den Versicherten vor dem Strafvollzug zu schützen. Sie übernimmt allerdings keine Bußgelder oder Geldstrafen! Die Selbstbeteiligung für einen Rechtsschutzfall liegt im Durchschnitt zwischen 150-250 Euro, dies ist die Summe, die irrelevant des Ausgangs des Streites, der Versicherte entrichten muss.

Wer ist versichert?
Sind Eheleute zusammen versichert, so sind generell, alle Minderjährigen Kinder mitversichert! Sobald die Kinder volljährig sind, aber noch keinem Beruf nachgehen, sind diese meist bis zum Vollenden des 25. Lebensjahres in der Versicherung berücksichtigt. Dies gilt allerdings nicht, falls diese Halter eines Fahrzeuges sind! Hier muss zusätzlich ein Verkehrsrechtsschutz für Volljährige Kinder abgeschlossen werden! (Bei manchen Versicherungen ist diese ohne Mehrkosten bereits enthalten)

Der Leistungsfall
Damit die Rechtsschutzversicherung aktiv wird, muss ein Verstoß gegen Rechtspflichten vorliegen, das heißt, dass ein tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen ein Gesetz, beispielsweise, vorliegen muss.

Arten der Versicherung und deren Leistung sind unter anderem

Schadensersatz-Rechtsschutz: Hier wird die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches versichert. Dies kann beispielsweise durch einen


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