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Landesarbeitsgericht Mainz
Az.: 6 Sa 709/08
Urteil vom 17.04.2009
Vorinstanz: ArbG Ludwigshafen, Az.: 4 Ca 1470/08

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 23.10.2008 – 4 Ca 1470/08 – wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand:
Nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages am 3.7.2008 u. a. mit einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.07.2008 streiten die Parteien um die Wirksamkeit u. a. einer am 19.7.2008 zugegangenen außerordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung.
Die am 01.12.1960 geborene Klägerin wurde seit 01.10.2000 in der Geschäftsstelle der Beklagten in Ludwigshafen am Rhein als Sekretärin/Sachbearbeiterin mit einer Bruttovergütung von zuletzt 4.279,– € beschäftigt.
Der zwischen den Parteien geschlossene Arbeitsvertrag vom 14.08.2000 enthält unter § 8 folgende Regelung:
§ 8 Tätigkeitsverpflichtung und Schweigepflicht
„Der Arbeitnehmer hat über die ihm bekannt gewordenen und anvertrauten Geschäftsvorgängen sowohl während der Dauer des Dienstverhältnisses, als auch nach dessen Beendigung gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren und darf sie auch persönlich nicht auf unlautere Art verwerten. Dies gilt insbesondere für Kundenlisten, Umsatzziffern, Bilanzen und Angaben über die finanzielle Lage des Betriebes“.
Während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses darf der Arbeitnehmer auch keine Geschäfte auf eigene Rechnung oder für fremde Rechnung tätigen.
Für den Fall der Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Verpflichtungen unterwirft sich der Arbeitnehmer einer Konventionalstrafe in Höhe von zwei Brutto-Monatsgehältern nach seinen zuletzt erhaltenen Bezügen.
Zwischen dem zum 31. Januar 2008 ausgeschiedenen und zwischenzeitlich bei einem Konkurrenten der Beklagten tätigen Leiter der Geschäftsstelle Ludwigshafen am Rhein – Herrn  Z. – und dessen Nachfolger – Herrn W. – fanden Mitte September 2007 Gespräche über die Modalitäten eines Ausscheidens statt. Es wurde eine Liste mit sämtlichen von Herrn  Z. betreuten Kunden erstellt, auf der dieser ca. 80 Kunden markiert[…]


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