Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Wiederbeschaffungswert Abzug von Umsatzsteuer

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

AG Halle (Saale)
Az.: 93 C 3231/12
Urteil vom 10.01.2013

1.) Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 440,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. September 2011 aus 404,16 € zu bezahlen.
2.) Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.) Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 9 % und die Beklagten 91 %.
4.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung, auch zu einem Teilbetrag, durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
5.) Die Berufung der Beklagten wird zugelassen.
und beschlossen:
Der Streitwert wird auf 405,16 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin verlangt restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall.
Am 30. August 2011 gegen 8.40 Uhr verursachte der Beklagte zu 1. mit dem PKW Opel, amtliches Kennzeichen HAL – …, dessen Halterin die Beklagte zu 2. ist und der bei der Beklagten zu 3. pflichtversichert ist, in H… in der K… Straße einen Verkehrsunfall, bei welchem das im Eigentum der Klägerin stehende Taxi, ein PKW Mercedes E 200 CDi Classic, Erstzulassung 30. November 1999, amtliches Kennzeichen HAL –…, beschädigt wurde. Es entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Die Alleinhaftung der Beklagten für die Schäden am Taxi der Klägerin dem Grunde nach zu 100 % ist zwischen den Parteien unstreitig.
Die vorsteuerabzugsberechtigte Klägerin verlangt auf Grund eines von ihr eingeholten Gutachtens des Sachverständigenbüros … Partner einen Wiederbeschaffungswert von 2.500,00 €, welcher im Gutachten schon als „steuerneutral“ bezeichnet wurde, abzüglich eines von ihr mit 84,03 € angegebenen Restwertes. In dem Gutachten ist auch ausgeführt: „Aufgrund des Fahrzeugtyps, des Fahrzeugalters und / oder der Laufleistung werden derartige Fahrzeuge kaum noch oder nicht mehr beim seriösen, gewerbsmäßig betriebenen Gebrauchtwagenhandel angeboten. Die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes basiert auf Angeboten des Privatmarktes. Der oben genannte Wert enthält somit keine Umsatzsteuer.“ Wegen d[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv