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Rechtsanwälte Kotz GbR

Untervermietungserlaubnis – Widerruf

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AG Halle (Saale)
Az: 93 C 3182/12
Urteil vom 02.05.2013

1.) Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.300,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 660,00 € seit dem 5. Mai 2012, dem 5. Juni 2012, dem 5. Juli 2012, dem 4. August 2012 und dem 5. September 2012 zu bezahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.) Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 3.463,52 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin macht Ansprüche aus einem Wohnraummietverhältnis geltend.
Der Beklagte mietete von der Klägerin mit Mietvertrag vom 2. Februar 2011 eine Wohnung im Haus …. Laut Mietvertrag handelt es sich um eine 6-Zimmerwohnung, bestehend aus 6 Zimmern, Küche, Bad, WC, Gäste-WC, Abstellraum und Flur. Die monatliche Netto-Miete beträgt 660,00 €. Der Untervermietung zu privaten, nicht gewerblichen Zwecken stimmte die Klägerin im Mietvertrag zu. Wegen der Einzelheiten wird auf den Mietvertrag Bl. 4 – 9 d. A. (einschließlich Rückseiten) verwiesen.
Bei Anmietung der Wohnung erklärte der Kläger, dass er mit seiner Frau in diese Wohnung ziehen möchte. Er wies auch auf einen eventuellen Kinderwunsch hin. Angesichts der Größe der Wohnung legte der Beklagte Wert auf die Erlaubnis zur Untervermietung, die ihm in § 20 Abs. 2 des Mietvertrages auch erteilt wurde.
Die Ehefrau des Beklagten zog jedoch nie in die Wohnung ein. Der Beklagte zog vielmehr mit seiner Frau in die Wohnung … … in …, wo der Beklagte auch seinen Erstwohnsitz angemeldet hat. Alle sechs Zimmer in der Wohnung vermietete der Beklagte an Studenten weiter, was er der Klägerin auch anzeigte. Er selbst nutzt den in dem Mietvertrag als „Abstelltraum“ bezeichneten Raum, welcher nicht in der eigentlichen Wohnung liegt, sondern von der Treppe aus durch eine separate Tür zu erreichen ist.
Mit Anwaltsschreiben vom 17. November 2011 kündigte die Klägeri[…]


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