Neue Busse und LKW müssen ab 2004 EU-weit nach einer Richtlinie des Europaparlaments mit einer automatischen Tempo-Bremse ausgestattet sein. Mit der automatischen Drosselung soll verhindert werden, dass Lastwagen dauerhaft über 90, Busse über 100 km/h fahren können. Die automatische Tempobegrenzung ist für alle Transporter über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht vorgeschrieben. Gleiches gilt für Busse mit mehr als neun Sitzplätzen. Die automatische Bremse soll dann greifen, wenn der Fahrer dauerhaft zu stark aufs Gaspedal tritt. Für Lastwagen über 12 Tonnen und Busse über 10 Tonnen Gewicht ist diese automatische Tempobegrenzung bereits seit 1992 Pflicht.[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de LG Leipzig – Az.: 1 Qs 141/18 – Beschluss vom 10.08.2018 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 8.3.2018, Az. 226 Cs 502 Js 53352/17, wird aufgehoben. 2. Der Führerschein ist unverzüglich an den Beschuldigten herauszugeben. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschuldigten fallen der Staatskasse zur Last. […]