Der Bundestag hat sich auf einen Gesetzesentwurf zur Ergänzung des Strafgesetzbuches geeinigt. Nach dem neuen Gesetz sollen diejenigen bestraft werden, die von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellen oder übertragen. Unbefugt ist eine Bildaufnahme, wenn sie ohne Einwilligung in das jeweilige „Motiv“ erfolgt. Ferner müssen durch das Foto oder die Videoaufnahme die höchstpersönlichen Rechte des Betroffenen verletzt sein. Bislang ist die Fertigung von Paparazzi- und Spannerfotos bzw. Videos nicht strafbar. Lediglich die unbefugte Weitergabe der Aufnahmen an Dritte ist strafbar. Nach dem neuen Gesetzesentwurf drohen nunmehr bereits bei Fertigung Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.[…]
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Verkehrsunfall und Totalschaden vor LG Duisburg: Beklagte zur Schadensersatzzahlung verurteilt In einem Verkehrsunfallfall, bei dem ein wirtschaftlicher Totalschaden am Fahrzeug des Klägers entstand, hat das Landgericht Duisburg entschieden. Die Beklagten wurden verurteilt, dem Kläger Schadensersatz zu zahlen. Der Fall drehte sich um die korrekte Berechnung des Schadens, einschließlich des Wiederbeschaffungswertes […]