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Rechtsanwälte Kotz GbR

Prozessführungsbefugnis eines Arbeitsnehmers für die Bundesagentur für Arbeit

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BUNDESARBEITSGERICHT
Az.: 5 AZR 432/07
Urteil vom 19.03.2008

Leitsätze:
Der Arbeitnehmer kann Vergütungsansprüche, die wegen der Zahlung von Arbeitslosengeld auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangen sind, im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft für die Bundesagentur geltend machen.

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 23. Januar 2007 - 1 Sa 250/06 + 1 Sa 258/06 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht über die Berufung der Beklagten entschieden hat.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 23. Mai 2006 - 2 Ca 2056/05 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte an die Bundesagentur für Arbeit 6.973,19 Euro zu zahlen hat.
3. Die Beklagte hat die Kosten der Revision voll, die Kosten des Berufungsverfahrens zu 86,5 % und die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens zu 95 % zu tragen. Im Übrigen hat der Kläger die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Tatbestand:
Die Parteien streiten über einen auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangenen Vergütungsanspruch des Klägers, den dieser in gewillkürter Prozessstandschaft geltend macht.
Der Kläger war vom 4. September 1995 bis zum 31. März 2004 bei der Beklagten als Reiniger beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fanden kraft einzelvertraglicher Bezugnahme die Regelungen eines Firmentarifvertrags (künftig: RTV) Anwendung. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit des Klägers betrug 40 Stunden bei einer Stundenvergütung von zuletzt 11,13 Euro brutto.
Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis zum 31. August 2003. Der Kläger erhob hiergegen Kündigungsschutzklage. Ab dem 1. September 2003 bezog er Arbeitslosengeld bis zum 31. März 2004 in Höhe von insgesamt 6.973,19 Euro. Mit Urteil vom 30. August 2004 stellte das Arbeitsgericht Bremen rechtskräftig fest, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung beendet worden ist.
Der Kläger hat von der Beklagten Zahlung der Vergütung an die Bundesagentur für Arbeit in Höhe des gewährten Arbeitslosengelds verlangt. Nach Klageerhebung hat die Bundesagentur den Kläger ermächtigt, den übergegangenen[…]


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