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Rechtsanwälte Kotz GbR

Pauschallohnsteuer: Abwälzung auf Teilzeitarbeitskräfte

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BAG
Az.: 5 AZR 22/86
Urteil vom 05.08.1987
Vorinstanz: ArbG Schleswig-Holstein, Az.: 5 Sa 76/85

Tatbestand:
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte die von ihr übernommene pauschalierte Lohnsteuer im Innenverhältnis auf die Klägerin abwälzen kann.
Die verheiratete Klägerin ist seit November 1982 bei der Beklagten als Putzfrau beschäftigt; sie arbeitet jeweils zwei Stunden an fünf Wochentagen. Die Beklagte führt Gebäudereinigungsarbeiten aus. Die Parteien sind tarifgebunden.
Im Arbeitsvertrag vom 9. November 1982 haben die Parteien einen Stundenlohn von derzeit 7,60 DM netto vereinbart. Die Beklagte hat der Klägerin zuletzt 8,12 DM netto gezahlt. Demgegenüber hat der Tarifstundenlohn 8,99 DM brutto betragen. Die Beklagte hat eine pauschalierte Lohnsteuer von 0,87 DM gemäß § 40 a EStG an das Finanzamt abgeführt und vom Bruttolohn der Klägerin wieder abgezogen.
Zwar ist die Klägerin mit einer Pauschalierung der Lohnsteuer einverstanden, jedoch wendet sie sich gegen die interne Belastung hiermit. Sie fordert den Differenzbetrag zwischen dem Tariflohn in Höhe von 8,99 DM brutto und den ausgezahlten Stundenlohn in Höhe von zuletzt 8,12 DM netto für den Zeitraum von September bis einschließlich November 1984 sowie den entsprechenden Unterschiedsbetrag für zusätzliches Urlaubsgeld in demselben Zeitraum in Höhe von insgesamt 120,53 DM.
Die Klägerin hat beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, an sie 120,53 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 9. Januar 1985 zu zahlen.
Die Beklagte hat beantragt,
die Klage abzuweisen
und hat zur Begründung ausgeführt, es gebe nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keinen gesetzlichen Grundsatz, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Lohnsteuer abnehmen müsse, wenn er sich für das Pauschallohnsteuerverfahren entscheide.
Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert und die Klage abgewiesen. Hiergegen richtet sich die R[…]


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