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Mietwagenkosten – Erforderlichkeit der angefallen Kosten – Berechnung

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Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Az.: 3 C 460/05
Urteil vom 31.05.2006

In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler auf die mündliche Verhandlung vom 03.04.2006 für Recht erkannt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.666,– Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus 1.000,– Euro seit dem 08.06.2005 und aus 666,– Euro seit dem 22.08.2005 zu zahlen.
2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand:
Die Klägerin, ein Autovermietungsunternehmen, macht aus abgetretenem Recht restliche Mietzinsansprüche aus 2 Fahrzeugmietverträgen geltend.
Am 22.02.2005 ereignete sich bei Kilometer 174,5 auf der Bundesautobahn A 61 in Fahrtrichtung Koblenz ein Verkehrsunfall, durch den der PKW VW Golf Variant 1,9 TDI der Firma … beschädigt wurde. Der Unfallverursacher ist mit seinem Fahrzeug bei der Beklagten haftpflichtversichert. Die alleinige Haftung der Beklagten für den Unfallschaden ist unstreitig.
In der Zeit vom 22.12.2004 bis 04.01.2005 mietete der Geschädigte Sch… bei der Klägerin ein Mietfahrzeug der Gruppe 4 an. Auf den Nettorechnungsbetrag der Klägerin vom 05.01.2005 in Höhe von 1.700,– Euro leistete die Beklagte vorprozessual 1.000,– Euro. Der Restbetrag ist Gegenstand der Klage.
Bei einem weiteren Verkehrsunfall am 22.06.2005 auf der B 257 zwischen Leimbach und Niederadenau wurde der PKW Renault Megane 1,4 L ECO des … beschädigt. Der aufgrund des Unfalls allein Schadensersatzverpflichtete hat seinen PKW ebenfalls bei der Beklagten haftpflichtversichert.
Der Geschädigte … mietete für die Zeit vom 23.06. bis 01.07.2005 ein Mietfahrzeug der Gruppe 2 an, wofür die Klägerin dem Geschädigten L… brutto 1.044,– Euro berechnete. Hierauf leistete die Beklagte vor Klageerhebung 378,– Euro an die Klägerin. Den Differenzbetrag macht die Klägerin mit der vorliegenden Klage geltend.
Die Geschädigten … haben ihre Ansprüche aus den jeweiligen Unfällen unter dem 29.04. und 22.07.2005 an die […]


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