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Lkw-Fahrer – Kündigung eines wegen Verkehrsverstößen

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Landesarbeitsgericht Köln
Az.: 14 Sa 635/06
Urteil vom 04.09.2006
Vorinstanz: Arbeitsgericht Köln, Az.: 6 Ca 5307/05

Leitsätze:
1. Erhebliche Verkehrsverstöße eines Lkw-Fahrers rechtfertigen nach erfolgloser Abmahnung die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.
2. Ist ein Lkw-Fahrer bereits deshalb ermahnt und abgemahnt worden, weil er eine rot zeigende Ampel missachtet (Rotlichtverstoß) und Beladungsvorschriften für den Gefahrgut-Lkw nicht eingehalten hat, und begeht er anschließend eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, die zu einem einmonatigen Fahrverbot führt, und fährt mit verkehrsunsicherer Bereifung, weil er die vorgeschriebene tägliche Reifenkontrolle unterlassen hat, ist eine darauf beruhende Kündigung gerechtfertigt.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.03.2006 – Aktenzeichen 6 Ca 5307/05 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand:
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren um die Rechtmäßigkeit einer verhaltensbedingten fristgerechten Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Klägers durch die Beklagte.
Die Beklagte betreibt eine Gefahrgutspedition. Der am 30.11.1957 geborene Kläger war dort seit dem 08.10.2001 als Fernfahrer zu einer Monatsvergütung von rund 3.700,00 € brutto beschäftigt (Arbeitsvertrag Bl. 3 ff. d. A.).
Für Tankwagenfahrer hatte die Beklagte schriftliche Verhaltensregeln erstellt (Bl. 23 ff. d. A.), die der Kläger unterschrieben hatte (Bl. 27 d. A.). Als erste Verhaltensregel war dort aufgeführt, dass der Fahrer vor Fahrantritt stets den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges und die dazugehörige Ausrüstung (Reifen, Bremse, Warnlampen usw.) zu kontrollieren hatte. Grundlage der Tätigkeit der Tankwagenfahrer war ferner das Fahrerhandbuch (Bl. 28 ff. d. A.). Hierin waren grundlegende Verhaltensanforderungen beschrieben und in konkreten Handlungsanweisungen zusammengefasst. So hieß es zum Verhalten vor und während der Beförderung unter anderem:
„Checken Sie vor Antritt der Fahrt den sicheren Zustand von Fahrzeug und Ladung!
Überp[…]


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