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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kündigung aufgrund fehlender Abschlussprüfung

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Landesarbeitsgericht Hamm
Az: 15 Sa 2030/06
Urteil vom 05.07.2007

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 23.11.2006 – 3 Ca 868/06 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 7.025,00 Euro.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen, arbeitgeberseitigen Kündigung sowie um die Weiterbeschäftigung der Klägerin.

Die am 31.05.1959 geborene, ledige Klägerin war seit dem 01.04.1992 bei den Beklagten als Zahnarzthelferin beschäftigt, ohne eine Abschlussprüfung in diesem Beruf absolviert zu haben. Wegen der Einzelheiten des schriftlichen Arbeitsvertrages vom 10.05.1995 wird auf Blatt 9 ff. der Akten Bezug genommen. Die Klägerin erhielt zuletzt ein Bruttomonatsgehalt von 1405,00 Euro. Bei der Klägerin ist ein Grad der Behinderung von 60 festgestellt.

Die Beklagten betreiben eine Zahnarztpraxis und beschäftigen lediglich 5 Arbeitnehmer mit Ausnahme der Auszubildenden. Ein Betriebsrat ist dort nicht gewählt.

Im Jahre 2003 trat eine Röntgenverordnung in Kraft, wonach die Klägerin ohne Abschlussprüfung im Bereich Röntgen- und Individualprophylaxe nicht mehr beschäftigt werden darf. Folgende Tätigkeiten dürfen nach dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde in der Fassung vom 27.04.2002 nur auf Praxispersonal mit abgeschlossener Ausbildung delegiert werden:

– Herstellung von Röntgenaufnahmen

– Entfernung von weichen und harten sowie klinisch erreichbaren subgingivalen Belägen

– Füllungspolituren

– Legen und Entfernen provisorischer Verschlüsse

– Herstellung provisorischer Kronen und Brücken

– Herstellung Situationsabdrücken

– Trockenlegen des Arbeitsfeldes relativ und absolut

– Erklärung der Ursache von Karies und Paradontopathien

– Hinweise zu zahngesunder Ernährung

– Hinweise zu häuslichen Flouridierungsmaßnahmen

– Motivation zu zweckmäßiger Mundhygiene

– Demonstration und praktische Übungen zur Mundhygiene

– Remotivation

– Einfärben der Zähne

– Erstellen von Plaque-Indizes

– Erstellung von Blutungs-Indizes

– Kariesrisikobestimmung

– Lokale Flouridierung z. B. mit Lack und Gel

– Versiegelung von kariesfreien Fissuren

– Ausligieren von Bögen im ausgeformten Zahnbogen

– Auswahl und Anprobe von Bändern an Patienten

– Entfernen von Kunststoffresten und Z[…]


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