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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schadensausgleich (innerbetrieblicher) – Schaden Privat-PKW

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LAG Hamburg
Az: 7 Sa 70/08
Urteil vom 09.04.2009

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 20. Juni 2008 – 27 Ca 482/07 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Erstattungsfähigkeit eines Schadens, welchen der Kläger an seinem privaten Pkw erlitt.
Die Beklagte handelt mit technischem Schiffs- und Industriebedarf. Der Kläger war bei der Beklagten im Verkauf bis zum 31. August 2007 tätig. Mit Ablauf dieses Datums endete das Arbeitsverhältnis.
Gewöhnlich wurde bei der Beklagten die auszuliefernde Ware mittels eines Transporters der Beklagten durch die Lagermitarbeiter an die Kunden ausgeliefert. Jedoch wurden kleinere Sendungen durch die drei Verkäufer, also auch durch den Kläger, an die Kunden direkt ausgeliefert, wenn der Kunde auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg von der Arbeit des jeweiligen Verkäufers lag. Die Auslieferung erfolgte dann mit dem privaten Pkw des jeweiligen Verkäufers. Ebenso wurden auch kleinere Sendungen durch die Verkäufer bei den Lieferanten abgeholt. Die durch dieses Vorgehen veranlassten Fahrten wurden als Arbeitszeit entsprechend vergütet.
Am 9. Mai 2007 fuhr der Kläger um ca. 15:45 Uhr mit seinem privaten Pkw zu einem Kunden in W., um dort diverse Kleinteile für eine Werkzeugwalze abzuholen. Dabei fuhr der Kläger nach Norden, da der Arbeitsplatz in der S. Straße in H. lag. Sein Wohnsitz befindet sich in M.. Nach Angaben des Klägers stieß sein Auto, welches einen angepassten Sicherheitsabstand nicht einhielt, beim Befahren der … Straße mit einem vor ihm zum Stillstand gekommenen Pkw derart zusammen, dass an beiden Autos ein Schaden entstand. Der Unfall wurde polizeilich nicht aufgenommen. Der Schaden des Unfallgegners wurde durch eine Haftpflichtversicherung des Klägers abgedeckt, der klägerische Schaden wird klageweise geltend gemacht.
Eine Dienstreise-Kaskoversicherung hatte die Beklagte zum damaligen Zeitpunkt nicht abgeschlossen.
Am 2. Juli 2007 erfolgte eine Kalkulation durch Herrn L., welcher beim TÜV bes[…]


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