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Kündigung (außerordentliche) – wegen grober Beleidigung

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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Az.: 6 Sa 72/06
Urteil vom 29.08.2006
Vorinstanz: ArbG Neumünster, Az.: 2 Ca 1290 a/05

In dem Rechtsstreit hat die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein auf die mündliche Verhandlung vom 23.05.2006 für Recht erkannt:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Neumünster vom 15. Dezember 2005, Aktenzeichen 2 Ca 1290 a/05, abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen dieses Urteil ist das Rechtsmittel der Revision nicht gegeben; im Übrigen wird auf § 72 a ArbGG verwiesen.
Tatbestand:
Streitgegenständlich ist eine außerordentliche Kündigung der Beklagten.
Der am 14.02.1948 geborene Kläger türkischer Herkunft ist bei der Beklagten als angelernter Chemiehelfer zu einem durchschnittlichen Bruttomonatslohn von € 2.500,– beschäftigt.
Die Beklagte stützt die streitgegenständliche außerordentliche Kündigung vom 15.07.2005, dem Kläger zugegangen am 18.07.2005, auf eine grobe Beleidigung des Klägers im Zusammenhang mit der Aushändigung einer Abmahnung. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Nach einem bewilligten Türkeiurlaub vom 20.06. bis 24.06.2005 war der Kläger für den 27.06.2005, um 13:25 Uhr zur Arbeit eingeteilt. Aufgrund einer Panne verpasste er am 27.06.2005 seinen geplanten Rückreiseflug und konnte seinen Dienst nicht termingerecht antreten. Hiervon unterrichtete er die Linienkoordinatorin, die Zeugin S…, telefonisch um 18:30 Uhr. Es ist zwischen den Parteien streitig, ob die Zeugin S… daraufhin erklärte, dass er an diesem Tag nicht mehr zu kommen brauche.
Die Beklagte verfasste daraufhin das Abmahnungsschreiben vom 28.06.2006 folgenden Inhalts:
„Sie hatten Urlaub vom 20.06.2005 bis zum 24.06.2005. Am Montag, den 27.06.2005 erwarteten wir Sie um 13:25 Uhr zur Arbeitsaufnahme. Um 18:30 Uhr meldeten Sie sich telefonisch bei Frau S… und teilten mit, dass Sie nicht zur Arbeit kommen können, da der Flug aus der Türkei nach Deutschland VerspÃ[…]


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