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Jeepausflug – Haftung des Reiseveranstalters

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Oberlandesgericht Düsseldorf
Az.: I-18 U 101/02

Das OLG Düsseldorf hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom XX für Recht erkannt:
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung des Klägers das am 25. März 2002 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.522,32 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 15. September 2000 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 63 % und die Beklagte 37 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
Die zulässige Berufung des Klägers hat teilweise Erfolg. Ihm stehen Ansprüche auf Reisepreisminderung und auf Entschädigung für vertane Urlaubszeit zu, weil der Jeep-Ausflug vom 9. Juli 2000 auf der Isla de Margarita in Venezuela, bei welchem der Kläger durch schuldhaftes Verhalten des Fahrers Verletzungen erlitt, nachträglich vor Ort in den mit der Beklagten geschlossenen Pauschalreisevertrag einbezogen worden ist. Weiterhin kann der Kläger Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes verlangen, weil die Beklagte die ihr hinsichtlich der Jeeptour obliegenden Verkehrssicherungspflichten schuldhaft verletzt hat.
I.
Dem Kläger steht gegen die Beklagte ein Anspruch auf Zahlung von 1.279,50 DM aus § 651 d Abs. 1 BGB zu, weil der Reisepreis für 7 Urlaubstage wegen des sich bei dem Jeep-Ausflug zugetragenen Unfalls um 100 % zu mindern ist.
1.
Die Beklagte war Veranstalterin des Jeep-Ausfluges.
Zwar war der Jeepausflug unstreitig von dem in Deutschland geschlossenen Reisepauschalvertrag, wie er durch die Reisebestätigung (Bl. 13 GA) umrissen ist, ursprünglich nicht umfasst. Darin waren nur der Flug und Transfer sowie der Aufenthalt in dem Hotel D. B. R. enthalten. Nach dem insoweit unangefochten gebliebenen Ergebnis der vom Landgericht durchgeführten Beweisaufnahme steht auch nicht fest, dass die Reiseleiterin, die Zeugin H., vor Beginn der J[…]


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