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Entschädigung – krankheitsbedingte Gründe

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Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Az: 12 Sa 256/08
Urteil vom 15.05.2008

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 08.11.2007 wird kostenfällig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:
Der Kläger verlangt von der Beklagten, weil diese eine Kündigung „aus krankheitsbedingten Gründen“ erklärt hatte, nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG eine Entschädigung in Höhe von mindestens Euro 30.000,00.

Der am 13.06.1969 geborene Kläger ist seit dem 01.12.1992 als Kommissionierer bei der Beklagten beschäftigt. Sein durchschnittlicher Monatsverdienst liegt bei Euro 2.500,00 brutto.

Ab dem Jahr 2000 leistete die Beklagte an den Kläger wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten jährlich im Umfang von 20 bis 56 Arbeitstagen Entgeltfortzahlung. Zu den die ab 2004 aufgetretenen Krankheitszeiten ist einer „Diagnose-Übersicht“ der Bundesknappschaft vom 31.05.2007 Folgendes ausgeführt:

Lfd.Nr.|Vom|Bis|Kenn|AusTg|DiagSC|Klartext
019|17.05.04|28.05.04|-|0011|T14 0|Oberflächliche Verletzung an einer
-|-|-|-|-|S63 5|Verstauchung und Zerrung des Handg
020|21.07.04|01.08.04|-|0010|T14|Verletzung an einer nicht näher b
021|02.08.04|06.08.04|-|0004|M79|Sonstige Krankheiten des Weichteil
022|06.12.04|05.01.05|-|0030|M54 1|Radikulopathie
023|09.05.05|23.05.05|-|0014|B99|Sonstige und nicht näher bezeichne
024|22.08.05|02.09.05|-|0011|S40|Oberflächliche Verletzung der Schu
025|21.04.06|05.05.06|-|0014|M54 4|Lumboischialgie
026|20.07.06|25.08.06|-|0036|M54 1|Radikulopathie
027|26.01.07|02.02.07|-|0007|K52 9|Nichtinfektiöse Gastroenteritis un
028|02.04.07|30.04.07|-|0028|M54 1|Radikulopathie
029|03.05.07|11.05.07|-|0008|F32 9|Depressive Episode, nicht näher be
030|22.05.07|03.06.07|-|0012|R51|Kopfschmerz
-|-|-|-|-|R104|Sonstige und nicht näher bezeichnet

Der den Kläger behandelnde Arzt für Allgemeinmedizin R. gab dem Prozessbevollmächtigten des Klägers folgende Auskunft zu den Krankheitszeiten:

„Die Erkrankungen unter der Nr. 022, 025, 026, 028, 030 sind chronisch auf eine Degenerative Erkrankung des Bewegungsapperates zurück zu führen und hängen direkt zusammen. Die Erkrankung unter 029 ist ebenfalls eine chronische rezidivierende Erkrankung, sich indirekt an das WS Leiden anschliessend. Die anderen aufgeführten Erkrankungen sind passager.“

Nachdem der Kläger im Jahr 2007 vom 26.01.2007 bis 02.02.2007 und vom 02.04. bis 30.04.2007 fehlte,[…]


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