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Rechtsanwälte Kotz GbR

Eil- und Notgesetze der Bundesregierung

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(15. Legislaturperiode – Stand: November 2002)

1. Arbeitslosenversicherung etc.: Der Rentenbeitrag steigt nach einer Gesetzesvorlage der Bundesregierung zum 01.01.2003 von 19,1 % auf 19,5 %. Ferner will die Bundesregierung in der Arbeitsmarktpolitik durch Kürzungen bei der Arbeitslosenhilfe sowie durch Reformen nach dem Hartz-Konzept im Jahr 2003 5,84 Milliarden € einsparen, hiervon sollen 3,36 Milliarden € auf den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit und der Rest auf den Bundeshaushalt entfallen. Für die Jahre bis 2006 wird mit einem Einsparvolumen von über 7 Milliarden € gerechnet.

Nach der Gesetzesvorlage soll zudem die Arbeitslosen- und die Sozialhilfe mittelfristig zusammengelegt werden. In einem ersten Schritt soll die bislang unterschiedliche Anrechnung von Einkommen der Lebenspartner und von Vermögen angenähert werden.

Bei der Arbeitslosenhilfe wird der Höchstbetrag „für freizustellendes liquides Vermögen“ eines Arbeitslosen und seines Partners zukünftig auf 26.000 € festgesetzt (derzeit 67.600 €). Für allein stehende Arbeitslose wird der Betrag von 33.800 € auf 13.000 € herabgesetzt.

Die bisherige jährliche Dynamisierung der Bemessungsgrundlage bei Arbeitslosen- und Unterhaltsgeld soll abgeschafft werden. Die Zeiten des Bezugs von Unterhaltsgeld sollen zukünftig auf die Dauer eines nachfolgenden Anspruchs auf Arbeitslosengeld angerechnet werden. Der Mindestanspruch auf Arbeitslosengeld von einem Monat soll erhalten bleiben.

2. Ärzte und Krankenhaus: Die Ausgaben für Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser werden auf dem Stand von 2002 eingefroren (keine Grundlohnanpassung von West 0,81 % und Ost 2,9 %). Die Preise für zahntechnische Leistungen sollen um 5 % gesenkt werden. Die Vergütung zahntechnischer Leistungen wird für das Jahr 2003 eingefroren.

Die Pharmafirmen, Arznei-Großhändler und Apotheker sollen den Krankenkassen Rabatte gewähren (6 % bei Pharmafirmen und 3 % bei Großhändlern auf den Herstellerabgabepreis).

3. Eigenheimzulage: Die Voraussetzungen zur Gewährung der Eigenheimzulage werden zum 01.01.2003 geändert. In Zukunft sind nur noch Personen oder Familien mit Kindern berechtigt. Die Grundzulage für Familien oder Ledige ohne Kinder, welche derzeit 8 Jahre lang mit jährlich zu je 2.556 € für Neubauten und 1.278 € für Altbauten gefördert wird, entfällt.

Es soll eine einheitliche Förderung für Neubauten und gekaufte Altbauten in Höhe von jährlich 1.200 € je Kind geben (8 Jahre lang). Diese ersetzt das heutige Baukindergeld i.H.v. jährlich[…]


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