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Rechtsanwälte Kotz GbR

Computersabotage – außerordentliche Verdachtskündigung

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LAG Düsseldorf
Az.: 5 TaBV 87/09
Beschluss vom 25.06.2009

1. Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 09.01.2009 – 2 BV 37/08 – wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird für die Arbeitgeberin zugelassen.
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten in einem Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 Abs. 2 BetrVG über die Frage, ob die verweigerte Zustimmung des Antragsgegners zur beabsichtigten Kündigung des Beteiligten zu 3) zu ersetzen ist.
Die Antragstellerin (Arbeitgeberin) ist ein Verlag für Ingenieure sowie Fach- und Führungskräfte mit Sitz in … Sie beschäftigt derzeit 85 Mitarbeiter. Antragsgegner ist der bei ihr im Jahre 2006 gebildete Betriebsrat. Der Beteiligte zu 3), ein Mitglied des 5-köpfigen Betriebsrates, ist am 17.04.1954 geboren und seit dem 01.01.1991 bei der Arbeitgeberin beschäftigt. Er wird derzeit als systemverantwortlicher Mitarbeiter im Bereich Informationstechnologie beschäftigt und gehört als solcher zu den IT-Administratoren der Arbeitgeberin.
In der Nacht vom 29.02.2008 zum 01.03.2008 wurde im EDV-System der Arbeitgeberin ein Schadprogramm installiert, das sämtliche Passwörter der Nutzer einschließlich der Administratorpasswörter änderte. Die Arbeitgeberin schaltete, weil sie eine Computersabotage vermutete, frühzeitig die Kriminalpolizei ein und versuchte in der Folgezeit mit Hilfe von IT-Spezialisten eines Computerunternehmens, den Verursacher und dessen Vorgehensweise ausfindig zu machen. Aufgrund der Feststellungen der eingesetzten Experten kam bei der Arbeitgeberin der Verdacht auf, dass der Beteiligte zu 3) die Sabotagehandlungen begangen haben könnte. Am 17.03.2008 versuchte die Arbeitgeberin, den Beteiligten zu 3) zu dem Vorwurf anzuhören. Das Zustandekommen und der Ablauf des Anhörungsgesprächs ist zwischen allen Beteiligten streitig.
Mit Schreiben vom 18.07.2008 informierte die Arbeitgeberin den Betriebsrat über eine außerordentliche Kündigung des Beteiligten zu 3) (Bl. 17 – 19 d. A.) und bat um Zustimmung zu der geplanten Verdachtskündigung. Dies lehnte der Betriebsrat unter dem 19.03.2008 ab.
Mit ihrem am 20.03.2008 beim Arbeitsgericht Düsseldorf anhängig gemachten Antrag hat die Arbeitgeberin die ger[…]


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