Landgericht Passau
Az: 3 S 7/09
Urteil vom 29.10.2009
In dem Rechtsstreit wegen Schadensersatz erlässt das Landgericht Passau -3. Zivilkammer- am 29.10.2009 auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 08.10.2009 folgendes Endurteil
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Amtsgerichtes Passau vom 23.12.2008 (Az.: 12 C 2267/07) aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.
3. Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des zu vollstreckenden Betrages abweisen, wenn die Beklagte nicht vorher in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe:
I.
Der Kläger ist von Beruf freier Handelsvertreter und verfügte im Jahr 2004 über einen Pkw Mercedes Benz CLK 230, den er zu berufsunabhängigen Fahrten einsetzte (Privat-Pkw) und einen weiteren Pkw BMW X 5, den er zu beruflichen Zwecken einsetzte, wobei er ein Fahrtenbuch aus steuerlichen Gründen führte („Dienst-Pkw“).
Der Privat-Pkw wurde am 06.06.2004 bei einem Verkehrsunfall aus alleinigem Verschulden des Versicherungsnehmers der Beklagten-Haftpflichtversicherung beschädigt. Die Parteien streiten noch über restliche Miete eines Ersatzfahrzeuges:
Der beschädigte Privat-Pkw wurde vom 30.06. bis 13.07.2004 repariert, in dieser Zeit mietete der Kläger von der Fa. .. Autovermietung als Ersatzfahrzeug zunächst einen Pkw Audi A4 Cabriolet (für 10 Tage), sodann einen Pkw Mercedes Benz CLK Cabrio (für 4 Tage) an, mit denen er insgesamt 628 km zurücklegte. Auf die Rechnung der Autovermietung zahlte die Beklagte 925,96 €. Der Rechnungsbetrag lautete ursprünglich auf 3.012,54 €, die Differenz klagte der Kläger mit Nebenkosten ein. Im Verlauf des Verfahrens 1. Instanz reduzierte der Autovermieter den Rechnungsbetrag auf 2.907,57 €, der Kläger ermäßigte die Klageforderung korrespondierend auf 1.981,61 €. Das Amtsgericht sprach diesen Betrag zuzüglich Nebenforderungen nach Einholung eines Sachverst[…]